Seit dem 1. August 2026 ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder Realität: zunächst für alle neu eingeschulten Kinder, bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise für die Klassen 1 bis 4. Für uns als Bertelsmann Stiftung ist das ein besonderer Moment. Denn bereits 2011 haben wir einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gefordert. Damals war die Idee noch weit von einer politischen Umsetzung entfernt. Heute ist sie geltendes Recht.
Und ja: Darin sehen wir auch die Wirkung unserer Arbeit. Nicht, weil wir diesen Erfolg für uns allein beanspruchen könnten. Der Rechtsanspruch ist das Ergebnis der Arbeit vieler: von Bund, Ländern und Kommunen, Wissenschaft und Praxis, Kinder- und Jugendhilfe, Verbänden, Stiftungen und vielen anderen. Aber die Wirkung von Stiftungsarbeit zeigt sich für uns genau darin: ein wichtiges gesellschaftliches Problem früh zu benennen, Wissen bereitzustellen, konkrete Lösungen zu entwickeln, Partner zusammenzubringen – und über viele Jahre dranzubleiben. Genau das haben wir beim Ganztag getan:
- Wir haben untersucht, wie groß der Bedarf ist und was der Ausbau kostet. Bereits 2012 haben wir die Kosten eines flächendeckenden Ganztags berechnen lassen und zugleich deutlich gemacht: Mehr Plätze allein reichen nicht.
- Wir haben den Flickenteppich zwischen den Bundesländern sichtbar gemacht, Ausbau, Ressourcen und Rahmenbedingungen verglichen und gefragt, wie gute Ganztagsschulen in die Fläche kommen können.
- Gemeinsam mit Partnern aus der Zivilgesellschaft haben wir ein umfassendes Konzept dafür entwickelt, was guten Ganztag ausmacht – von pädagogischer Qualität über Zeitstrukturen und Personal bis hin zu den notwendigen Rahmenbedingungen.
- Als der Rechtsanspruch politisch näher rückte, haben wir uns mit seiner konkreten Ausgestaltung beschäftigt: mit rechtlichen Möglichkeiten zur Qualitätssicherung, mit Kosten und Finanzierung sowie mit der Frage, wie Schule und Jugendhilfe zusammenspielen müssen. In einem breit angelegten Arbeitsbündnis „Rechtsanspruch guter Ganztag“ haben wir diese Fragen gemeinsam mit vielen Partnern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltungen aus Kommunen, den Ländern und dem Bund vorangetrieben.
Deshalb freuen wir uns sehr, dass aus einer langjährigen Forderung nun ein verbrieftes Recht geworden ist. Aber ein Rechtsanspruch auf einen Platz ist noch kein guter Ganztag. Und ein politischer Beschluss allein verändert noch nicht die Wirklichkeit von Kindern. Ein guter Ganztag muss sich daran messen lassen, wie Kinder ihn erleben.
Genau an diesem Punkt verändert sich auch unsere Arbeit. In den vergangenen Jahren haben wir beim Ganztag viel dazu beigetragen, Wissen zu schaffen, Handlungsbedarf sichtbar zu machen, Qualitätsfragen zu klären und konkrete Empfehlungen für Politik und Praxis zu entwickeln. Das war wichtig. Und der Rechtsanspruch zeigt, dass solche langfristigen Impulse Wirkung entfalten können. Gleichzeitig haben wir gelernt: Die vielleicht schwierigste Aufgabe beginnt dort, wo aus Erkenntnissen und politischen Strukturentscheidungen nachhaltige Veränderungen in der Praxis werden sollen. Denn dafür reicht es nicht, immer neue Konzepte und Empfehlungen zu entwickeln. Es braucht ein Schulsystem, das selbst in der Lage ist, Veränderungen erfolgreich umzusetzen, aus Erfahrungen zu lernen und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Genau hier setzt unser aktuelles Projekt Change Learning – Gemeinsam zum lernenden Schulsystem an. Wir wollen damit die Lern- und Veränderungsfähigkeit des Schulsystems selbst stärken: Wie können gemeinsame Ziele über die verschiedenen Ebenen hinweg handlungsleitend werden? Wie können Daten nicht nur zur Rechenschaftslegung, sondern zum gemeinsamen Lernen genutzt werden? Wie können Schulen, Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft besser zusammenarbeiten? Und wie können Erfahrungen aus gelungenen – aber auch aus gescheiterten – Veränderungsprozessen systematisch genutzt werden? Das bedeutet für uns auch eine Veränderung unserer eigenen Rolle: weniger an einzelnen Reformbaustellen arbeiten – stärker daran mitwirken, dass das System Veränderungen selbst erfolgreich und mit den Bedürfnissen von Kindern im Mittelpunkt gestalten kann.
Der Ganztag zeigt sehr konkret, warum das notwendig ist. Der Rechtsanspruch schafft eine wichtige Voraussetzung. Ob daraus tatsächlich bessere Bildungs- und Lebenschancen für Kinder entstehen, entscheidet sich jetzt in Tausenden Schulen und Kommunen: bei der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, beim Personal vor Ort in Schulen, bei der Nutzung von Daten, bei Führung und Kooperation und vor allem bei der Frage, ob die Perspektive der Kinder handlungsleitend wird. Der 1. August 2026 ist deshalb für uns ein Grund zur Freude über das Erreichte – und zugleich ein Beispiel dafür, worauf es bei der nächsten Etappe ankommt: nicht nur Veränderungen zu fordern, sondern die Fähigkeit des Systems zu stärken, Veränderungen wirksam werden zu lassen. Denn am Ende zählt nicht nur, was beschlossen wird, sondern was bei den Kindern ankommt.
Hier finden Sie eine Auswahl unserer Ganztags-Publikationen:
Ganztag aus der Perspektive von Kindern im Grundschulalter (2021)
Chancen guten Ganztags für Kinder im Grundschulalter: menschenrechtliche Perspektiven (2020)
Zwischen Bildung und Betreuung (2019)
Rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität bei der Förderung von Grundschulkindern (2018)
Gute Ganztagsschule für alle (2017)
Mehr Schule wagen – Empfehlungen für guten Ganztag (2017)
Die landesseitige Ausstattung gebundener Ganztagsschulen mit personellen Ressourcen (2016)
Ganztagsschulen in Deutschland – die Ausbaudynamik ist erlahmt (2014)
Was kostet der gebundene Ganztag (2012)
Ganztagsschule als Hoffnungsträger für die Zukunft? (2012)
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